NABU Gruppe Poppenhausen / Wasserkuppe

Schwalbennester sind geschützt!

Blindschleiche
Zusatz 2022:

Schwalbennester sind großartige Meisterwerke. Sie sind aus 700 bis 1.500 kleinen Lehmkügelchen zusammengesetzt. Zur Zeit starten die Schwalben wieder in ihre Winterquartiere im Süden. Sie kehren im Frühjahr wieder zurück und wollen dann wieder ihre Nester aufsuchen, die sie sich gemerkt haben, um erneut zu brüten und ihre Jungen aufziehen.

Schwalbennester dürfen auf keinen Fall entfernt werden! Für die Schwalben ist es einfacher, ein altes Nest zu reparieren als ein neues zu bauen. Wer zu Hause Renovierungsarbeiten oder ähnliches plant, muss sich vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises in Verbindung setzen, um mit Experten eine Lösung zu finden. Zufriedenstellende Lösungen sind immer möglich und schon - auch in unserem Ort - mehrfach gefunden worden.

Wer ein Schwalbennest zerstört, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen, denn die Nester sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Wem der Kot der Tiere Probleme machen sollte, dem könnte durch Anbringen von Kotbrettern geholfen werden.

Schwalben gehören ins Dorf, sie sind uns seit Menschengedenken traditionell als Frühlings- und Glücksbringer herzlich willkommen.

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Mehlschwalben gehören als Boten des Sommers zu den beliebtesten heimischen Vögeln. Wenn aber eine Hausfassaden- oder Dacherneuerung ansteht, kann das dem wendigen Flugkünstler manchmal Probleme bereiten. Nicht jeder Hausbesitzer weiß, wie er mit den kunstvollen Nestern des Akrobaten der Lüfte an der Hauswand umgehen soll. In letzter Zeit erreichen den NABU deshalb vermehrt Berichte über zerstörte Schwalbennester. Die Nester dürfen aber nicht einfach entfernt werden, da sie gesetzlich geschützt sind. Zahlreiche Gerichtsurteile belegen, dass Schwalbennester nur in begründeten Ausnahmefällen entfernt werden dürfen. Nester der Mehlschwalbe unterliegen einem besonderen Schutz, der im Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist. Wer Schwalbennester zerstört, kann mit einer Geldbuße bestraft werden. Schwalbennester müssen deshalb von Mietern und Hauseigentümern geduldet werden.

Konflikte mit Schwalbennestern ergeben sich, weil Kot gelegentlich die Hausfassade verschmutzen kann. Jedoch kann das Problem leicht gelöst werden, wenn ca.70 cm unterhalb der Nester ein Kotbrett angebracht wird. Außerdem könnte den Schwalben an unproblematischen Stellen künstliche Nester angeboten werden, so dass sie im kommenden Jahr umziehen können. Da es in der ausgeräumten Landschaft immer weniger Lehmpfützen gibt und den Mehlschwalben deshalb oft das Material zum Nestbau fehlt, empfiehlt der NABU, die flinken Sommervögel generell mit Nisthilfen zu unterstützen. Ein Schwalbenkasten an der Hauswand oder ein Schwalbenhotel im Garten sind willkommene Hilfen für die gefiederten Insektenjäger.

Die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes müssen auch bei Dach- und Fassadenarbeiten bedacht werden.  Mussten die Nester durch Renovierungsarbeiten zerstört werden, so sind die Hausbesitzer verpflichtet, künstliche Nisthilfen als Ersatznester anzubringen. Am besten ist es, vor Beginn der Bauarbeiten mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (angesiedelt in der Kreisverwaltung) Kontakt aufzunehmen und die Ersatzmaßnahmen mit ihr abzustimmen. Dann sind die Hauseigentümer in jedem Fall auf der sicheren Seite und vermeiden Rechtsstreitigkeiten.

Der naturfreundlichste Temin für Sanierungsarbeiten am Haus ist in der Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar.

Weitere Informationen über die Mehlschwalbe, Vogel des Jahres 1974 unter NABU.de
und unter den lokalen Ansprechpartnern.

Bild: NABU / Guenter Lessenich