NABU Gruppe Poppenhausen / Wasserkuppe

Gifte auf Wegen und Grundstücken

Herbizid-Verbot: Unkrautvernichter auf Pflaster und Wegen verboten!
(Pflanzenschutzgesetz PflSchG, Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG)

Gift ums Haus und im Garten schadet der Umwelt und der Gesundheit!
Noch immer kann man in der warmen Jahreszeit Personen sehen, die mit der Giftspritze den Gehweg oder die Einfahrt an ihrem Haus von Unkraut befreien. Was die wenigsten wissen: Das ist verboten und kann richtig teuer werden. Wer zuwiderhandelt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Sich an das Verbot zu halten ist nicht nur wegen der Geldstrafe sinnvoll, sondern auch um die Gesundheit und Umwelt zu schonen, denn chemische Unkrautvernichter sind für beides sehr schädlich. Eine ganze Reihe von Unkrautvernichtern ist sogar krebserregend und steht teils wegen der Gefahr für Gesundheit und Umwelt auf der Liste für generelles Verbot. Jeder, der trotzdem solche giftigen Mittel benutzt, sollte bedenken, Herbizide werden bei der Anwendung zwangsläufig eingeatmet und mit den Schuhen ins Haus getragen. Eine erhebliche Gefährdung stellt die Anwendung von Unkrautvernichtern auch für Haustiere dar, insbesondere für Katzen, die ständig ihr Fell lecken.

Ob Wegerich, Löwenzahn oder Sternmoos: In der Pflasterfuge am Hauszugang, in der Garagenzufahrt oder auf der Terrasse blüht es wie im Garten – sehr zum Leidwesen des Eigentümers. Der Sommer hat die Pflanzenvegetation in den Spalten und Fugen der befestigten Wege stark begünstigt.
Jedoch sind Pestizide, Herbizide und Fungizide – auch sog. bienenfreundliche Mittel! - verboten. Dieses grundsätzliche Verbot gilt auch für Hausmittel wie z.B. Essigreiniger oder Salzwasser. Auch hier droht bei ungenehmigtem Einsatz ein Bußgeld.

Das Verbot gilt auch wegen Verseuchung von Gewässern. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur auf Flächen erlaubt, die land- oder forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzt werden. Weil die Mittel zur Unkrautbekämpfung häufig auf Flächen eingesetzt werden, von denen kein Oberflächenwasser versickern kann und dann über die Kanalisation entwässert werden, ist es hier verboten. Auch ein biologischer Abbau im Boden ist auf diesen Flächen nicht möglich. Wird etwa auf einem Gehweg oder einer Garageneinfahrt mit Plattenbelag ein Herbizid aufgebracht, kann das Mittel in die Kanalisation gelangen und den Wasserwerken große Probleme bereiten. Im Interesse des Wasser- und Umweltschutzes empfiehlt der Pflanzenschutzdienst, gegen unerwünschten Bewuchs mit mechanischen  Methoden, wie Hacken oder Kratzen vorzugehen. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel.

Tipps zur giftfreien Entfernung von Unkraut:
Wege und Einfahrten sehen – für viele Menschen - unordentlich aus, wenn Unkraut aus den Ritzen herauskommt. Wer kein Naturfreak ist, stört sich vielleicht daran oder möchte keine bösen Blicke von den Nachbarn ernten. Man kann Unkraut auf Wegen, Einfahrten und dem Bürgersteig auch ohne Gift loswerden.

  • Nach dem Regen lässt sich das Unkraut leicht aus Ritzen und Fugen mit der Hand ausreißen.
  • Bei größeren Flächen kann man die Fugen mit einem Ritzenkratzer, einer Drahtbürste (gibt es auch mit langem Stiel) oder einem Spaten leicht unkrautfrei bekommen.
  • Auch ein Hochdruckreiniger kann – wenn unbedingt nötig - benutzt werden.
  • Für kleine Flächen bietet der Gartenbedarf raffinierte Fugenkratzer.
Diese Maßnahmen berücksichtigen u.a. das Leben der Insekten- und auch der Vogelwelt.